a) darf ich auf beiden Grundstücken Tierfarmen haben, wenn ich auf beiden als Owner eingetragen bin?
(Um bestimmten Antworten zuvor zukommen, ich kenne das Limit von 125 Tieren pro Stadt und darum geht es mir nicht)
b) dürfen die Grundtsück oberirdisch verbunden werden, zb. mit einer Bahnline, (solange der Stadtherr mit macht)
