Vereinbarung Myrtana s005-villa02

Fjella
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Vertrag zwischen: Stadt Myrtana, s005
und: Ninacleo
über Grundstück: s005-villa02






GS: s005-villa02 | Größe 34x256x37 | 300000 Taler







Folgende Regelungen werden durch diese Vereinbarung gültig:
  • Das Gebäude und der Weg muss unverändert bleiben, jeglicher Umbau ist untersagt
  • Gartengesaltung ist erlaubt
  • Ninacleo erklärt sich damit einverstanden, das Haus an der Oberfläche unverändert zu lassen, jedoch darf es eingerichtet werden
  • Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein Grundstück mit Vereinbarung handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln.
  • Sollte Ninacleo etwas an der Fassade des Hauses ändern wollen, ist dieses vorher mit dem Stadtherrn abzusprechen.
  • Möchte der Besitzer das Grundstück aus irgendeinem Grund nicht mehr, muss er den Käufer in Kenntnis der Vereinbarung setzen. Die Stadtherren sind über einen Kauf zu informieren. Außerdem muss der Käufer diesem Vertrag ebenfalls zustimmen.
Benisha, Vertreterin der Stadt Myrtana
Zuletzt geändert von Fjella am 6. Feb 2017, 12:12, insgesamt 2-mal geändert.
Lust auf lebendiges Mittelalter? Dann schau doch in s005 Myrtana vorbei. Ich freue mich auf dich!
Ninacleo
Beiträge: 5
Registriert: 17. Jan 2016, 21:58

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bin mit einverstanden :)

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