Vereinbarung Paris s035-spezial3

Arne1604
ElderCraft 2. Stadtherr
Beiträge: 229
Registriert: 15. Mär 2015, 14:27
Hat sich bedankt: 13 Mal

Beitrag

[img]https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... tr3s4p.png[/img]

Vertragspartei 1: Stadt Paris, s035
Vertragspartei 2: Aktueller Besitzer des Objekts

Objekt: s035-spezial3 | 60x52 | 620'000 Taler Verkaufspreis

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt.
  • Das Objekt, bebaut mit einem Nachtclub, einem Store und einem Restaurant / Bar darf nicht verändert werden.
  • Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "spezial"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln. [ Regeln der Stadt s035 ]
  • Sollte kein Interesse mehr an genanntem Objekt bestehen, muss der Besitzer den Käufer in Kenntnis dieses Vertrages setzen. Außerdem muss der neue Käufer diesem Vertrag ebenfalls zustimmen.
- Stadt Paris, s035

Dieser Vertrag wird solange für gültig und unveränderbar erklärt, bis beide Parteien sich einig sind, den Vertrag für ungültig zu erklären oder eine Veränderung vorzunehmen.
Zuletzt geändert von Arne1604 am 24. Nov 2016, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.

Zurück zu „Vereinbarungen“