GS als 2. Stadtherr kaufen?

Tranquillitus
Beiträge: 12
Registriert: 5. Jan 2015, 08:14

Beitrag

Hallo,

wollte fragen ob es erlaubt ist als 2. Stadtherr in der Stadt wo man 2. Stadtherr ist ein GS zu haben? Die Regeln sagen deutlich als Stadtherr nicht aber unterscheiden ja auch zwischen. 1. und 2. stadtherrn. Außerdem kenne ich eine Stadt wo der 2. Stadtherr ein gs in der Stadt hat.

Kann mir mir wer helfen? Wäre sehr dankbar.

Glotzi
Devils_fist
Beiträge: 76
Registriert: 1. Feb 2015, 16:41

Beitrag

Soweit ich weiß ist es in Ordnung wenn man als 2. SH. ein oder auch 3 GSe in der eigenen Stadt hat. Ob das allerdings wirtschaftlich schlau ist , ist eine andere Sach. Aber Meinung nach ist das kein Problem. Schönen Abend noch ;)
Domiii
Beiträge: 995
Registriert: 6. Okt 2014, 09:29

Beitrag

[quote='BuildingDave','https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... =35#post35']
7.2.3
Stadtherren dürfen keine Grundstücke für sich selbst erstellen und bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen![/quote]

Sprich du darfst solange du 2. Stadtherr bist dir kein Gs kaufen oder erstellen, wenn du aber vorher ein Gs da hattest kannst du dieses weiterhin selbst bewirtschaften.
Ach und dich einmal für 110k austragen zu lassen, dir dann 1-3 Gs/e zu kaufen und dich dannn für 110k noch ein Mal wieder als Stadtherr eintragen zu lassen ist auch nicht zulässig.
[spoiler=Wie poste ich falsch?][img]https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... 626345.jpg[/img][/spoiler]
PiAye

Beitrag

Ich muss sagen, dass diese Regel für mich schon immer sehr konfus war...

Ich habe ein Gs -> werde in dieser Stadt 2. Stadtherr -> Ich darf ein GS haben.
Ich werde in einer Stadt 2. Stadtherr -> Will mir dann ein GS kaufen -> Ich darf kein GS haben.
Ich habe ein GS -> werde dort 2. Stadtherr -> Will vllt umziehen in der Stadt -> Darf ich dann ein GS haben?

Mal abgesehen, dass diese Regel für den einen Vorteil - bzw. für den anderen Nachteile geben soll, nur weil er/sie eine andere Reihenfolge hat, so muss ich doch folgendes loswerden:

Als 2. Stadtherr hat man ja auch ein bisschen Verpflichtung in der Stadt.
Als 2. Stadtherr ist man oft in der Stadt auch tätig.
Muss ich jetzt, wenn ich z.B. als 2. Stadtherr sagen wir mal ein eigenes Lager besitze will, dies außerhalb der Stadt haben? Das entspricht etwas gegen meiner Logik?? ich mein bei uns benutzt ja jeder alles in der Stadt, aber ich glaube, dass es auch Städte gibt, wo der 2. Stadtherr doch schon sein "Eigentum" für sich behalten möchte aber das Augenmerk trotzdem in der Stadt haben möchte. Immerhin gibts ja auch die Möglichkeit diesen auszutragen, weil etwa ein Streit vorgefallen ist o.ä. Wen ich dann als 2. Stadtherr dann zwangweise mein Lager im Stadtgebiet habe ist es weg und wenn ich mir ein GS definiere, ist es ja im Falle einer Austragung ebenfalls weg oder?

Also ich finde, dass da zumindest Gleichberechtigung für alle sein sollte.
Atillos
Beiträge: 380
Registriert: 2. Jan 2015, 21:44

Beitrag

Von den Regeln her gesehen ist das eher eine Grauzone. Ich finde mal sollte da eine strikte und genaue Regelung einführen, damit jeder weiß, ob er darf oder nicht.
MfG
0Fred
Rondarec_Andersy
Beiträge: 504
Registriert: 20. Mär 2015, 14:31

Beitrag

Vielleicht sollte man die Trennung einfach beim 2. Stadtherr setzen in der Regel.

Ein 2. Stadtherr ist ja auch nicht 100% mit dem 1. gleichgesetzt wie zb bei der Aktivitätsklausel. Es steht zwar geschrieben der 2. gilt rechtlich wie der 1. doch gibt es nunmal Unterschiede.

Die Regel mit dem Gs sollte sich nur auf den 1. beziehen, da dieser ja fest an die Stadt gebunden ist im Gegensatz zum 2. da dieser austauschbar ist.
Es sollte im ermessen des 1. Stadtherren liegen seiner Nr. 2 ein Gs zu verkaufen oder nicht, da dies ja eher finanzille Einbußen bedeutet.

Ich würde die Gs zahl auch auf 1 reduzieren in der eigenen Stadt damit kein Stadtherrteam eine Megafarm aus 500 Tieren aufbauen kann.
Zusätzlich sollte es verboten sein, das sobald Tiere auf dem Gs sind der 1. Stadtherr dort eingetragen sein darf.

Sicher gibt es noch 1-2 Klauseln die man hinzu fügen könnte um einen Missbrauch zu vermeiden, doch der 2. solltw das Gs in vollen Unfang nutzen dürfen.
AlexpertMC
Beiträge: 105
Registriert: 19. Mär 2015, 21:17

Beitrag

Nunja das steht aber auch das du die gesamte Stadt als dein GS nutzen kannst. Das heist du darfst dir dort ein Lager bauen jedoch darf dieses kein Grundstück sein.
Man könnte also unter dem Stadtspawn oder auf noch undefinierter Fläche sein Lager bauen.
so hab ich das verstanden :D
Rondarec_Andersy
Beiträge: 504
Registriert: 20. Mär 2015, 14:31

Beitrag

Ja das stimmt und du kannst auch Tier und Pflanzenfarmen errichten.
Das bringt aber wie oben beschrieben dem 2. Stadtherren nix wenn der 1. ihn abwählt

Zurück zu „Support zum Wirtschaftsserver“