Grundstücks-ID: s074-spezial07
Vereinbarung:
Grundstück: s074-spezial07 | 104x106, Höhe -64-86
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, die Inneneinrichtung, als auch das Terraforming, insbesondere auch Höhlenwände, - böden und -decken, sowie etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
- Oberfläche bedeutet alles über und einschließlich Ebene 10
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln
- Das Grundstück besitzt eine einzigartige Bebauung, dessen Aussehen wird im Nachfolgenden beschrieben
- Das Grundstück besteht aus einer sehr großen Halle
- In dieser Halle befinden sich mehrere übergroße Schmiedehämmer und Blasebalge sowie eine ebenso übergroße Walze
- All diese Konstruktionen sind durch - erneut - übergroße Ketten aus Eisenblöcken und Bruchsteinmauern sowie dekorative Zahnräder verbunden
- Auf der Südseite der Halle befindet sich eine hohe Konstruktion im Stile eines Aquädukts, welches Wasser aus einem aus der südlichen Decke kommenden Fluss nach West und Ost weiterleitet
- Im Osten werden damit zusätzlich vier Wasserräder mit Wasser versorgt
- Unterhalb des Aquädukts auf Bodenhöhe befindet sich ebenfalls eine Wasserfläche, die sich von West nach Ost spannt
- Im Westen der Halle befinden sich vier Schmelzöfen, jeweils zwei auf einer Etage. Von diesen führen Lava-"Flüsse" zu vier weiteren Schmelzöfen - erneut zwei auf jeder Etage - welche sich zentral in der Halle neben den übergroßen Schmiedehämmern befinden
- Im Norden befindet sich eine weitere Etage auf der sich dekorative Arbeitsstätten befinden, welche die Umwandlung von Golderz zu Goldbarren bzw. - nuggets darstellen