Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage zu den Sondervereinbarungen für die Grundstücke.
Kann ich eine Sondervereinbarung erst mit Verkauf des Grundstückes erstellen oder geht das bereits wenn ich das GS definiere und ein Verkaufsschild aufstellen möchte?
Vielen Dank schon mal im Voraus
LG. AntonMeier (Silke)
Sondervereinbarung für Grundstücke
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- Iruel
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Hallo AntonMeier, du kannst jederzeit eine Sondervereinbarung für ein Grundstück in deiner eigenen Stadt erstellen. Dabei ist es egal ob es schon verkauft ist oder sich gerade ein Verkaufsschild darauf befindet, entscheidend ist nur das es existiert... also das eine Region definiert wurde.
Falls sich das Grundstück aber schon im Besitz eines Spielers befindet muss dieser der Sondervereinbarung auch zustimmen, andernfalls hat diese keine Gültigkeit. Dazu ist es nötig das der Besitzer im /esa Menü der Vereinbarung zustimmt nachdem sie von dir eingerichtet und von einem Teamler freigegeben wurde. In der Regel setzt das voraus das du mit dem Besitzer im Kontakt steht und ihr den ganzen Prozess so koordinieren könnt.
Sollte das Grundstück aber noch in deinem Besitz sein so wird die Vereinbarung automatisch von dir selbst "akzeptiert" sobald du sie erstellt hast, danach muss sie lediglich von einem Ritter+ freigegeben werden.
Falls es sich einrichten lässt rate ich dir als Stadtherr ausdrücklich zu der zweiten Variante, da du hier deutlich weniger Risiken hast und dir im Zweifel unnötig Stress ersparen kannst falls der potenzielle Käufer dann doch nicht mehr so kooperativ ist wie erst gedacht.
Die Variante "Kauf das GS schonmal, das mit der Vereinbarung machen wir später" empfehle ich dir nicht!
LG - Iruel
Falls sich das Grundstück aber schon im Besitz eines Spielers befindet muss dieser der Sondervereinbarung auch zustimmen, andernfalls hat diese keine Gültigkeit. Dazu ist es nötig das der Besitzer im /esa Menü der Vereinbarung zustimmt nachdem sie von dir eingerichtet und von einem Teamler freigegeben wurde. In der Regel setzt das voraus das du mit dem Besitzer im Kontakt steht und ihr den ganzen Prozess so koordinieren könnt.
Sollte das Grundstück aber noch in deinem Besitz sein so wird die Vereinbarung automatisch von dir selbst "akzeptiert" sobald du sie erstellt hast, danach muss sie lediglich von einem Ritter+ freigegeben werden.
Falls es sich einrichten lässt rate ich dir als Stadtherr ausdrücklich zu der zweiten Variante, da du hier deutlich weniger Risiken hast und dir im Zweifel unnötig Stress ersparen kannst falls der potenzielle Käufer dann doch nicht mehr so kooperativ ist wie erst gedacht.
Die Variante "Kauf das GS schonmal, das mit der Vereinbarung machen wir später" empfehle ich dir nicht!
LG - Iruel
S013 Ravenbrook
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