Grundstücks-ID: s033-wald11
Vereinbarung:
Objekt: s033-wald11 | Größe 40x256x31
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Die Oberfläche dieses Grundstücks, dazu zählt das Haus (ausgenommen die Inneneinrichtung) und die gesamte Gartendekoration, muss unverändert bleiben, jeglicher Umbau ist untersagt.
- Der komplette (rechteckige) Ausbau des Kellers ist erst ab Ebene 73 erlaubt (oberhalb dieser Ebene muss man darauf achten den Teichboden nach außen nicht zu „verletzen“)
- Der/die Grundstücksbesitzer/in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, nichts an der Oberfläche des GS zu verändern
- Auf dem Grundstück gelten weiterhin die allgemeinen Stadtregeln
- Bei nicht Einhaltung des Vertrages kann das Grundstück enteignet werden!
Jolaana – Die Stimme des Elfenvolkes/Stadtherrin
- Stadt Elandril, s033