Grundstücks-ID: s035-villa22
Vereinbarung:
Objekt: s035-villa22 | 78x51
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt.
- Die Bebauung des Grundstücks mit einem Haus und Garten darf ohne Genehmigung durch die Stadtherren nicht verändert werden.
- Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "spezial"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln, mit Ausnahme der festgeleten Zeit, die für die Fertigstellung des Gebäudes benötigt werden darf. [siehe Anhang.]
- Stadt Paris, s035
Anhang:
Allgemeine Stadtregeln von s035