Wir haben heute über die Tierhaltung diskutiert. Da ich nach der Diskussion unsicher geworden bin hier meine Frage:
Ich besitze insgesamt 3 Grundstücke 2 davon in Berlin. Ein größeres Grundstück wo ich nach der Berechnung 125 Tiere halten dürfte und ein kleineres. Darf ich auf beiden Grundstücken die erlaubt Anzahl von Tieren halten? Insgesamt hätte ich dann in Berlin mehr als 125 Tiere auf 2 Grundstücken.
Ich war bisher der Auffassung das die Tierregel bezogen auf das Grudstück gilt und nicht bezogen auf den Spieler. Das würde bedeuten, dass ich wenn ich 3 große Grundstücke in einer Stadt hätte wo auf jedem Grundstück 125 Tiere erlaubt wären, ich insgesamt in der Stadt 375 Tiere hätte.
Wenn die Grundstücke auf 3 Städte verteilt wären ginge das ja auch.
Zumindest habe ich im Regelwerk nichts gefunden was dem entgegenspricht.
Ich würde mich freuen, wenn ihr kurz zu dieser Frage Stellung bezieht.
LG
taetstrie
Frage zur Tierhaltung
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Die Regel bezieht sich auf ein einzelnes GS, nicht auf all deine Grundstücke. Somit darfst du theoretisch 3 Grundstücke mit je 125 Tieren pro GS haben, solang es die Größe zulässt. Anders ist dies bei einem Stadtherren. Er darf nur max. 125 Tiere für die Stadt besitzen. Sollte er sich jedesmal ein neues GS anlegen, gilt dies als Straftat "Umgehung der Tierregel". Wenn ich etwas falsch gesagt hab Bitte korrigieren.
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Passt mit einer Ergänzung:
Sind die Grundstücke direkt aneinanderliegend - d.h. ohne, dass mindestens ein solider (!) Block dazwischen liegt - gelten sie als ein Grundstück.
Sind die Grundstücke direkt aneinanderliegend - d.h. ohne, dass mindestens ein solider (!) Block dazwischen liegt - gelten sie als ein Grundstück.
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Tja - könnte geschlossen werden . . .
. . . wenn mir nicht grad am Beispiel von Städten mit mehreren GS-Ebenen übereinander eingefallen wär:
Was ist, wenn man als Stadtherr entsprechend grosse GS definiert, die zwar von der Fläche her für 125 Tiere geeignet sind, aber nur ein Stockwerk hoch ?
Dann könnte man für etliche Metzger einen grossen Schlachthof bauen und stockwerkweise verkaufen.
Dann wären auf einer Grundfläche von 2500 Block das 10 - 15 fache der normalen Tierzahl.
Abgesehen von den dadurch entstehenden massiven Laggs steht dazu meines Wissens nach nichts in den Regeln.
Und wir wissen ja alle: Was nicht ausdrücklich verboten ist, wird irgendwo und irgendwann auch gemacht.
Könnte sich der Support bitte auch dazu äußern ?
MfG Cremifant
. . . wenn mir nicht grad am Beispiel von Städten mit mehreren GS-Ebenen übereinander eingefallen wär:
Was ist, wenn man als Stadtherr entsprechend grosse GS definiert, die zwar von der Fläche her für 125 Tiere geeignet sind, aber nur ein Stockwerk hoch ?
Dann könnte man für etliche Metzger einen grossen Schlachthof bauen und stockwerkweise verkaufen.
Dann wären auf einer Grundfläche von 2500 Block das 10 - 15 fache der normalen Tierzahl.
Abgesehen von den dadurch entstehenden massiven Laggs steht dazu meines Wissens nach nichts in den Regeln.
Und wir wissen ja alle: Was nicht ausdrücklich verboten ist, wird irgendwo und irgendwann auch gemacht.
Könnte sich der Support bitte auch dazu äußern ?
MfG Cremifant
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Da hat liewil natürlich Recht.
Aber das verkaufen mehrerer GS übereinander ist ja schon lange praktiziert in einigen Städten.
Wie regelt sich dort dann die Tierhaltung? Darf jeder? Nur einer? Oder eben doch alle?
Aber das verkaufen mehrerer GS übereinander ist ja schon lange praktiziert in einigen Städten.
Wie regelt sich dort dann die Tierhaltung? Darf jeder? Nur einer? Oder eben doch alle?
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@Cremifant und @liewil:
Könntet ihr mich bitte einmal aufklären, inwieweit hier ein umgehen Regeln und somit ein Regelverstoß vorliegt? In den Regeln steht doch nichts zu Anwendung der Regeln mit Richtungsangaben, oder?
Könntet ihr mich bitte einmal aufklären, inwieweit hier ein umgehen Regeln und somit ein Regelverstoß vorliegt? In den Regeln steht doch nichts zu Anwendung der Regeln mit Richtungsangaben, oder?
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Andere städte handhaben das so, dass bei übereinander liegenden Grundstücken die Anzahl der maximal verfügbaren Tiere durch die Anzahl der Grundstücke geteilt wird die übereinander liegen.
Beispiel:
wenn ich 20 Stockwercke, jeweils als 20 x 20 großes Grundstück definiere, ist dies in anderen Städten so geregelt, dass dann je Grundstück nur ein Tier gehalten werden dürfte.
Da ein Supporter im Zweifel nicht prüft, ob an der Stelle des Grundstückes mehrere Grundstücke übereinander liegen sollte es im Interesse des Stadtherren sein dies so an seine Bewohner weiter zu geben.
Beispiel:
wenn ich 20 Stockwercke, jeweils als 20 x 20 großes Grundstück definiere, ist dies in anderen Städten so geregelt, dass dann je Grundstück nur ein Tier gehalten werden dürfte.
Da ein Supporter im Zweifel nicht prüft, ob an der Stelle des Grundstückes mehrere Grundstücke übereinander liegen sollte es im Interesse des Stadtherren sein dies so an seine Bewohner weiter zu geben.
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Moin moin,
nun grundsätzlich ist es so, das jedem Tier diese 20 Blöcke zur Verfügung stehen müssen. Also nimmst du von deinem Gs die Anzahl der Blöcke / 20 rundest auf und hast die maximale Tieranzahl die du halten darfst, diese darfst du gern über mehrere Etagen verteilen, aber es dürfen insgesamt nie mehr werden als diese Max. Anzahl (bzw 125 wenn dein GS sehr groß ist).Damit hast du also eine feste Anzahl von Tieren (=Serverlast) pro Block.
Wenn du nun einfach 20 Etagen á 3 Blöcke verkaufst auf der jeder "Besitzer" 125 Tiere halten kann, dann hast du auf der selben Fläche das 20 Fache an Tieren und damit die 20 Fache Serverlast (=laggs). Dadurch hat der Stadtherr quasi die Regel umgangen was dann vermutlich entsprechend geahndet wird/werden könnte.
Gruß, Okram
nun grundsätzlich ist es so, das jedem Tier diese 20 Blöcke zur Verfügung stehen müssen. Also nimmst du von deinem Gs die Anzahl der Blöcke / 20 rundest auf und hast die maximale Tieranzahl die du halten darfst, diese darfst du gern über mehrere Etagen verteilen, aber es dürfen insgesamt nie mehr werden als diese Max. Anzahl (bzw 125 wenn dein GS sehr groß ist).Damit hast du also eine feste Anzahl von Tieren (=Serverlast) pro Block.
Wenn du nun einfach 20 Etagen á 3 Blöcke verkaufst auf der jeder "Besitzer" 125 Tiere halten kann, dann hast du auf der selben Fläche das 20 Fache an Tieren und damit die 20 Fache Serverlast (=laggs). Dadurch hat der Stadtherr quasi die Regel umgangen was dann vermutlich entsprechend geahndet wird/werden könnte.
Gruß, Okram
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