Steuern und Gebühren

wuppe
Beiträge: 234
Registriert: 21. Apr 2015, 18:20

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Wenn also derjenige, der die Waren ankauft, die 5% Steuern zahlt, bedeutet das doch auch, dass ich sogesehen beim KAUF bei Chestshops die Steuer als Käufer tragen muss.
Also irgendwie ist das entweder ein ziemliches Kuddelmuddel oder ich stehe grade voll auf dem Schlauch :D
liewil
Beiträge: 390
Registriert: 9. Jan 2015, 23:00

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Drei Regeln:

1. Bei Chestshops(5) trägt IMMER der "Besitzer" des Schildes die Steuern.

2. Bei Überweisung(3), EInzahlung(3) oder Tod(10) zahlt IMMER derjenige der den Befehl eingibt/stirbt.

3. Bei Grundstückverkäufen(5) zahlt IMMER derjenige der das GS verkauft bzw derjenige der das Geld für das Grundstück erhält.

Ich denke wer Zinsen(0,01/Tag) erhält sollte klar sein..
Zuletzt geändert von liewil am 26. Aug 2015, 20:52, insgesamt 2-mal geändert.

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